Offenlage und Bereitstellung von Bauleitplänen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Verpflichtung zur Internetveröffentlichung==
 
==Verpflichtung zur Internetveröffentlichung==
 
Der § 4a Abs. 4 BauGB gibt vor, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen auch über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
 
Der § 4a Abs. 4 BauGB gibt vor, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen auch über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
   
Dazu haben die betroffenen Fachministerien am 12.07.2017 mit einem [[:Datei Rundschreiben]] geregelt, dass das GeoPortal.rlp in Rheinland-Pfalz die Rolle der zentalen Landesplattform im Sinne des Gesetzes einnimmt.
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Dazu haben die betroffenen Fachministerien am 12.07.2017 mit einem [https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Bauen_und_Wohnen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Bauplanungsrecht/17_07_20_Rundschreiben_BauGB-Novelle_2017.pdf Rundschreiben] geregelt, dass das GeoPortal.rlp in Rheinland-Pfalz die Rolle der zentalen Landesplattform im Sinne des Gesetzes einnimmt.
   
Im GeoPortal.rlp werden Plandaten überwiegend auf Basis von Kartendiensten (WMS) übermittelt und bereit gestellt. Somit lassen sich derzeit die Veröffentlichungsverpflichtungen der kommunalen Stellen in der Geodateninfrastruktur abbilden, wenn Kommunen eigene Dienste zur Veröffentlichung bereitstellen (Beispiel der Stadt Mainz im GeoPortal.rlp: [[http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=19879 http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=19879]]).
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Im GeoPortal.rlp werden Plandaten überwiegend auf Basis von Kartendiensten (WMS) übermittelt und bereit gestellt. Somit lassen sich derzeit die Veröffentlichungsverpflichtungen der kommunalen Stellen in der Geodateninfrastruktur abbilden, wenn Kommunen eigene Dienste zur Veröffentlichung bereitstellen ([http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=19879 Beispiel der Stadt Mainz im GeoPortal.rlp]).
   
 
Da für einen großen Teil der kommunalen Stellen eine solche Verfahrensweise selbst nur mit erheblichem Aufwand umsetzbar ist, wird von Seiten der Zentralen Stelle daran gearbeitet, möglichst rasch einfache Möglichkeiten zur Veröffentlichung von Offenlagen im GeoPortal.rlp zu schaffen.
 
Da für einen großen Teil der kommunalen Stellen eine solche Verfahrensweise selbst nur mit erheblichem Aufwand umsetzbar ist, wird von Seiten der Zentralen Stelle daran gearbeitet, möglichst rasch einfache Möglichkeiten zur Veröffentlichung von Offenlagen im GeoPortal.rlp zu schaffen.
   
Des Weiteren wird das in der GDI-RP abgestimmte und veröffentlichte Datenmodell ([[:Datei Leitfaden für die Bereitstellung kommunaler Pläne und Satzungen im Rahmen der GDI-RP]]) für eine einheitliche Bereitstellung solcher Daten in Rheinland-Pfalz regelmäßig überarbeitet, damit die Plandaten auch zukünftig interoperabel genutzt werden können.
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Des Weiteren wird das in der GDI-RP abgestimmte und veröffentlichte Datenmodell ([[:Datei:Leitfaden Bereitstellung komm Plaene.pdf|Leitfaden für die Bereitstellung kommunaler Pläne und Satzungen im Rahmen der GDI-RP]]) für eine einheitliche Bereitstellung solcher Daten in Rheinland-Pfalz regelmäßig überarbeitet, damit die Plandaten auch zukünftig interoperabel genutzt werden können.
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Quelle: [https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik/bauvorschriften/]
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==Durchführung von Offenlagen im Geoportal==
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Eine Anleitung als PDF zur Durchführung von Offenlagen im GeoPortal.rlp finden Sie [[:Datei:Anleitung Offenlage GeoPortal.rlp.pdf|hier]]
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Version vom 26. August 2019, 14:57 Uhr

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Verpflichtung zur Internetveröffentlichung

Der § 4a Abs. 4 BauGB gibt vor, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen auch über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

Dazu haben die betroffenen Fachministerien am 12.07.2017 mit einem Rundschreiben geregelt, dass das GeoPortal.rlp in Rheinland-Pfalz die Rolle der zentalen Landesplattform im Sinne des Gesetzes einnimmt.

Im GeoPortal.rlp werden Plandaten überwiegend auf Basis von Kartendiensten (WMS) übermittelt und bereit gestellt. Somit lassen sich derzeit die Veröffentlichungsverpflichtungen der kommunalen Stellen in der Geodateninfrastruktur abbilden, wenn Kommunen eigene Dienste zur Veröffentlichung bereitstellen (Beispiel der Stadt Mainz im GeoPortal.rlp).

Da für einen großen Teil der kommunalen Stellen eine solche Verfahrensweise selbst nur mit erheblichem Aufwand umsetzbar ist, wird von Seiten der Zentralen Stelle daran gearbeitet, möglichst rasch einfache Möglichkeiten zur Veröffentlichung von Offenlagen im GeoPortal.rlp zu schaffen.

Des Weiteren wird das in der GDI-RP abgestimmte und veröffentlichte Datenmodell (Leitfaden für die Bereitstellung kommunaler Pläne und Satzungen im Rahmen der GDI-RP) für eine einheitliche Bereitstellung solcher Daten in Rheinland-Pfalz regelmäßig überarbeitet, damit die Plandaten auch zukünftig interoperabel genutzt werden können.

Quelle: https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik/bauvorschriften/

Durchführung von Offenlagen im Geoportal

Eine Anleitung als PDF zur Durchführung von Offenlagen im GeoPortal.rlp finden Sie hier </translate>