Offenlage und Bereitstellung von Bauleitplänen: Unterschied zwischen den Versionen
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==Bereitstellung von wirksamen Flächennutzungsplänen und in Kraft getretenen Bebauungsplänen== |
==Bereitstellung von wirksamen Flächennutzungsplänen und in Kraft getretenen Bebauungsplänen== |
Version vom 9. Mai 2023, 16:25 Uhr
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Rechtliche Grundlagen: Baugesetzbuch und Rundschreiben der zuständigen Ministerien
Der § 4a Abs. 4 BauGB gibt vor, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen auch über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Die §§ 6a Abs. 2 BauGB und 10a Abs. 2 BauGB besagen, dass wirksame Flächennutzungspläne und in Kraft getretene Bebauungspläne mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden sollen.
Dazu haben die betroffenen Fachministerien am 12.07.2017 mit einem Rundschreiben geregelt, dass das GeoPortal.rlp in Rheinland-Pfalz die Rolle der zentalen Landesplattform im Sinne des Gesetzes einnimmt.
Durchführung von Offenlagen im GeoPortal.rlp
Für die Durchführung von Offenlagen im GeoPortal.rlp wird eine Oberfläche zur Erfassung eines Umrings und einiger Attribute bereitgestellt. Eine Anleitung als PDF zur Durchführung von Offenlagen im GeoPortal.rlp finden Sie im Artikel Erfassung von Offenlagen.
Bereitstellung von wirksamen Flächennutzungsplänen und in Kraft getretenen Bebauungsplänen
Im GeoPortal.rlp werden Plandaten überwiegend auf Basis von Kartendiensten (WMS) übermittelt und bereit gestellt. Somit lassen sich derzeit die Veröffentlichungsverpflichtungen der kommunalen Stellen in der Geodateninfrastruktur abbilden, wenn Kommunen eigene Dienste zur Veröffentlichung bereitstellen (Beispiel der Stadt Mainz im GeoPortal.rlp).
Des Weiteren wird das in der GDI-RP abgestimmte und veröffentlichte Datenmodell (Leitfaden für die Bereitstellung kommunaler Pläne und Satzungen im Rahmen der GDI-RP) für eine einheitliche Bereitstellung solcher Daten in Rheinland-Pfalz regelmäßig überarbeitet, damit die Plandaten auch zukünftig interoperabel genutzt werden können.
Für Kommunen, die selbst keine WMS-Dienste veröffentlichen können oder wollen, bieten verschiedene Dienstleister ihre Hilfe an. Einer der Dienstleister ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz mit dem Team des kommunalen Servers.
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