Rechtliche Grundlage: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die GDI-RP sind einerseits Regelungen auf Landesebene als auch Regelungen auf europäischer Ebene relevant. Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über die entsprechenden Regelungen verschaffen.
 
Für die GDI-RP sind einerseits Regelungen auf Landesebene als auch Regelungen auf europäischer Ebene relevant. Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über die entsprechenden Regelungen verschaffen.
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Weiterführende Informationen sowie die Gesetzestexte der anderen Bundesländer finden Sie auf der Homepage der [https://www.geoportal.de/DE/GDI-DE/gdi-de.html%3bjsessionid=AA2A3E995B6732DD8886CA8B7462C0AA?lang=de GDI-DE]
   
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==Regelungen auf Landesebene==
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===Gesetz===
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*[http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/5h3/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-GDIGRPrahmen&documentnumber=1&numberofresults=25&showdoccase=1&doc.part=R&paramfromHL=true Landesgeodateninfrastrukturgesetz von Rheinland-Pfalz] (kurz LGDIG)
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*[https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=2ahUKEwjNuqvtuMLhAhWDLVAKHQgvBF8QFjABegQIBBAC&url=https%3A%2F%2Fmdi.rlp.de%2Ffileadmin%2Fisim%2FUnsere_Themen%2FVermessung_und_Geoinformation%2FDokumente%2F1446-LGDIG.pdf&usg=AOvVaw2c-P_O2xmGZFPPWJwnoNle Begründung] zum LGDIG
   
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===Verordnung===
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*[http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bsrlpprod.psml&feed=bsrlp-lr&docid=jlr-GDIGDVRPV1P4 Landesverordnung zur Durchführung des Landesgeodateninfrastrukturgesetzes von Rheinland-Pfalz] (kurz LGDIGDVO)
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*Begründung zur Landesverordnung zur Durchführung des Landesgeodateninfrastrukturgesetzes von Rheinland-Pfalz
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==Regelungen auf europäischer Ebene==
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===Richtlinie===
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*Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft (kurz: INSPIRE-Richtlinie)
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===Entscheidung===
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Die "Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung" wurde am 11.06.2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 5. Juni 2009.
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*Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (pdf 06/09)
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===Durchführungsbestimmung===
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Die einzelnen Durchführungsbestimmungen der INSPIRE-Richtlinie finden Sie (mit ev. Änderungsfassungen) auf der Homepage der GDI-DE:
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*Durchführungsbestimmung zu Metadaten
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*Durchführungsbestimmung zu Network Services
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*Durchführungsbestimmung zu Monitoring & Reporting
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*Durchführungsbestimmung zu Data Sharing
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*Durchführungsbestimmung zu Data Specs
 
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Version vom 9. April 2019, 08:11 Uhr

<translate> Für die GDI-RP sind einerseits Regelungen auf Landesebene als auch Regelungen auf europäischer Ebene relevant. Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über die entsprechenden Regelungen verschaffen. Weiterführende Informationen sowie die Gesetzestexte der anderen Bundesländer finden Sie auf der Homepage der GDI-DE

Regelungen auf Landesebene

Gesetz

Verordnung

Regelungen auf europäischer Ebene

Richtlinie

  • Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft (kurz: INSPIRE-Richtlinie)

Entscheidung

Die "Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung" wurde am 11.06.2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 5. Juni 2009.

  • Entscheidung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (pdf 06/09)

Durchführungsbestimmung

Die einzelnen Durchführungsbestimmungen der INSPIRE-Richtlinie finden Sie (mit ev. Änderungsfassungen) auf der Homepage der GDI-DE:

  • Durchführungsbestimmung zu Metadaten
  • Durchführungsbestimmung zu Network Services
  • Durchführungsbestimmung zu Monitoring & Reporting
  • Durchführungsbestimmung zu Data Sharing
  • Durchführungsbestimmung zu Data Specs

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