Transparenzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Februar 2019, 17:09 Uhr

Landestransparenzgesetz (LTranspG) - Ihr Recht auf Informationen

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

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