Offenlage und Bereitstellung von Bauleitplänen
Verpflichtung zur Internetveröffentlichung
Der § 4a Abs. 4 BauGB gibt vor, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen auch über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Dazu haben die betroffenen Fachministerien am 12.07.2017 mit einem Datei Rundschreiben geregelt, dass das GeoPortal.rlp in Rheinland-Pfalz die Rolle der zentalen Landesplattform im Sinne des Gesetzes einnimmt.
Im GeoPortal.rlp werden Plandaten überwiegend auf Basis von Kartendiensten (WMS) übermittelt und bereit gestellt. Somit lassen sich derzeit die Veröffentlichungsverpflichtungen der kommunalen Stellen in der Geodateninfrastruktur abbilden, wenn Kommunen eigene Dienste zur Veröffentlichung bereitstellen (Beispiel der Stadt Mainz im GeoPortal.rlp: [http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=19879]).
Da für einen großen Teil der kommunalen Stellen eine solche Verfahrensweise selbst nur mit erheblichem Aufwand umsetzbar ist, wird von Seiten der Zentralen Stelle daran gearbeitet, möglichst rasch einfache Möglichkeiten zur Veröffentlichung von Offenlagen im GeoPortal.rlp zu schaffen.
Des Weiteren wird das in der GDI-RP abgestimmte und veröffentlichte Datenmodell (Datei Leitfaden für die Bereitstellung kommunaler Pläne und Satzungen im Rahmen der GDI-RP) für eine einheitliche Bereitstellung solcher Daten in Rheinland-Pfalz regelmäßig überarbeitet, damit die Plandaten auch zukünftig interoperabel genutzt werden können.