Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0 Bem1
Sperrbezirksverordnung vom 01.05.2023:
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Zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes wird für
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das gesamte Stadtgebiet der Stadt Trier mit Ausnahme:
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- der Bitburger Straße (außerhalb der Wohnbebauung) und
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- der Gottbillstraße (von Höhe Hausnummer 22 bis Höhe Hausnummer 11) zwischen
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20.00 Uhr und 04.00 Uhr
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verboten, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in
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öffentlichen Anlagen sowie an sonstigen Orten, die von dort aus
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eingesehen werden können, der Prostitution (Straßenprostitution) nachzugehen.