Sperrgebietsverordnung Trier (1)



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    ID1
    5
    Bem1
    Sperrbezirksverordnung vom 01.05.2023:
    Bem2
    Zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes wird für
    Bem3
    das gesamte Stadtgebiet der Stadt Trier mit Ausnahme:
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    - der Bitburger Straße (außerhalb der Wohnbebauung) und
    Bem6
    - der Gottbillstraße (von Höhe Hausnummer 22 bis Höhe Hausnummer 11) zwischen
    Bem7
    20.00 Uhr und 04.00 Uhr
    Bem9
    verboten, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in
    Bem10
    öffentlichen Anlagen sowie an sonstigen Orten, die von dort aus
    Bem11
    eingesehen werden können, der Prostitution (Straßenprostitution) nachzugehen.