Bereitstellung von Bauleitplänen/de
Diese Seite soll rheinland-pfälzische Kommunen über die Bereitstellung von Bauleitplänen über das Geoportal informieren.
Gesetzliche Grundlage
Das Baugesetzbuch sieht in den Paragraphen 6a und 10a die Veröffentlichung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Internet in einem "zentralen Portal des Landes" vor:
§ 6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
- (1) Dem wirksamen Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
- (2) Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.
§ 10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet
- (1) Dem in Kraft getretenen Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
- (2) Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.
In einem gemeinsamen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums des Innern und für Sport vom 12. Juli 2017 wurde das GeoPortal.rlp als zentrales Internetportal für das Land Rheinland-Pfalz i.S.d. oben aufgeführten Paragraphen festgelegt.
Anforderungen
Zur Bereitstellung der Bauleitpläne müssen diese
- digitalisiert,
- georeferenziert und
- als Dienst übers Internet zugänglich sein.
Um sicherzustellen, dass die Bauleitpläne der verschiedenen Kommunen einem einheitlichen Schema folgen und somit auch landesweit einheitlich ansprechbar und nutzbar sind, haben kommunale Spitzenverbände, die FH Mainz und die GDI-RP gemeinsam den "Leitfaden für die Bereitstellung kommunaler Pläne und Satzungen im Rahmen der Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz (GDI-RP)" erarbeitet. Der Leitfaden soll kommunale Stellen bei der Bereitstellung ihrer Geodaten mittels standardisierter OGC Web Services (OWS) im Rahmen der Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz unterstützen. Er dient der Definition der zur interoperablen Nutzung notwendigen technischen Festlegungen. Er steht einerseits komplett und andererseits als Kurzfassung zum Download bereit.
Bereitstellung über Dienstleister
Anstatt ihre Bauleitpläne selbst als Dienste bereitzustellen und diese im Geoportal zu registrieren, haben Kommunen auch die Möglichkeit, Dienstleister zu beauftragen. Solche Dienstleister bieten verschiedene Services an - je nachdem, wie viele Schritte die Kommune selbst übernehmen will: Digitalisierung, Georeferenzierung, Betreiben von Diensten. Womöglich bietet Ihnen Ihr Planungsbüro solche Dienstleistungen an. Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation bietet mit dem Team rund um den kommunalen Server ebenfalls Dienstleistungen für diesen Zweck an.