INSPIRE Monitoring und Reporting 2019
<translate> Auf dieser Seite informieren wir Geodatenanbieter über die Neuerungen im diesjährigen INSPIRE Monitoring und Reporting.
Hintergrund
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE Monitoring und das Reporting. Alle erforderlichen Informationen werden dabei ohne interaktiven Eingriff aus den Metadaten abgeleitet, die im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind.
Neuerungen
In diesem Zuge werden auch weitere Anforderungen an die Metadaten gestellt. So ist für Geodatensätze von regionaler (z. B. Bundesland) oder nationaler (z. B. Staat) Bedeutung zusätzlich das Schlüsselwort „Regional“ oder „National“ gemäß „spatial scope“-Codeliste in den Metadaten einzutragen. Der für kommunale Geodatensätze überwiegend zutreffende Eintrag „Lokal“ ist hingegen freiwillig.
Datenbieter, die das Metadateninformationssystem des Geoportal Rheinland-Pfalz nutzen, können diese Schlüsselworte in Kürze im entsprechenden Administrationsmenü auswählen.
Anbieter, die eigene Metadateninformationssysteme betreiben, finden Hilfestellung zur Umsetzung im Leitfaden für Datenanbieter sowie unter den unten angeführten Links.
Zeitplan
- 22.10.2019 Aufruf zum Monitoring 2019
- 15.12.2019 Stichtag für die Ableitung der Informationen aus dem INSPIRE-Geoportal
- 31.03.2020 Veröffentlichung der Ergebnisse durch die EU
Links
Anleitung der EU zu spatial scope
INSPIRE Registry, Codeliste für räumlichen Anwendungsbereich
Mehr zum neuen Verfahren auf GDI-DE...
Mehr zum Monitoring & Reporting in Deutschland auf GDI-DE... </translate>